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   AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07   

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https://dejure.org/2008,35864
AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07 (https://dejure.org/2008,35864)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 08.01.2008 - 5 C 287/07 (https://dejure.org/2008,35864)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 5 C 287/07 (https://dejure.org/2008,35864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens; Anmahnung der Zustimmung zur Mieterhöhung; Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete durch neuen Mietspiegel vor Ablauf der Zustimmungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07

    Bürgschaft: Schadensersatz für außergerichtliche Anwaltskosten zur Verteidigung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07
    Seitens des Gerichts wird nicht verkannt, dass im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder einer sonstigen rechtlichen Sonderverbindung die Geltendmachung einer unberechtigten Forderung eine Pflichtverletzung begründen kann, (vgl. zum Beispiel die Entscheidung des LG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1105 oder AG Kaiserlautern, Urteil vom 24.08.2007, 7 C 599/07, aus der juris-Datenbank).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07
    Nach zutreffender Rechtsauffassung des BGH handelt der Schuldner auch dann auf eigenes Risiko und damit schuldhaft, wenn er sich seine Rechtsansicht sorgfältig gebildet hat und ernsthaft mit einer abweichenden Rechtsansicht des zuständigen Gerichts rechnen muss, (vgl. zuletzt BGH NJW 2007, 428 ff. mit weiteren Nachweisen), wobei er sich das Verhalten der ihn beratenden Personen gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07
    Weitere mögliche Anspruchsgrundlagen für einen Anspruch auf Erstattung der auf Seiten des Beklagten entstandenen Anwaltskosten sind nicht ersichtlich; insbesondere scheidet eine analoge Anwendung des § 91 ZPO aus, (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1458 ff.).
  • LG Zweibrücken, 10.02.1998 - 3 S 178/97
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07
    Seitens des Gerichts wird nicht verkannt, dass im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder einer sonstigen rechtlichen Sonderverbindung die Geltendmachung einer unberechtigten Forderung eine Pflichtverletzung begründen kann, (vgl. zum Beispiel die Entscheidung des LG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1105 oder AG Kaiserlautern, Urteil vom 24.08.2007, 7 C 599/07, aus der juris-Datenbank).
  • LG München I, 16.07.2010 - 17 S 1616/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kostenerstattung für die anwaltliche Abwehr

    Die fehlenden Erfolgsaussichten der Anspruchsgeltendmachung dürfen sich also nicht von vornherein aufdrängen (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 08.01.2008, 5 C 287/07, Abs. 4; LG Paderborn, Urt. v. 22.09.1988, 1 S 199/88).
  • AG Berlin-Wedding, 08.01.2020 - 22c C 233/19

    Rechtsdienstleistung oder Prozessfinanzierung?

    Die Verfolgung einer unberechtigten Mieterhöhung stellt dann eine sorgfaltswidrige Pflichtverletzung des Mietverhältnisses dar, wenn diese unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet gewesen wäre und für den Vermieter im Rahmen einer sachgerechten Prüfung auch erkennbar gewesen wäre, dass ein solcher Anspruch nicht bestand (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08. Januar 2008 - 5 C 287/07).
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